Hauswirtschaft
Hauswirtschaft & Zusätzliche Entlastungsleistungen (§ 45b SGB XI)
Hauswirtschaft Dienstleistungen
Im Bereich Haushaltshilfe & Hauswirtschaftsdiensten bieten wir Ihnen unsere volle Unterstützung an. Sie oder Ihre Angehörigen schaffen den Einkauf, Aufwasch oder die Treppenhausreinigung nicht mehr ? Dann sprechen Sie uns an.
Haushaltshilfe & Hauswirtschaftsdienste
Zusätzliche Entlastungsleistungen (§ 45c SGB XI)
Haushaltshilfe & Hauswirtschaft
nach Hausfrauenart
Reinigung & Pflege
- Treppen- bzw. Hausflurreinigung
wischen und fegen - Haus-/Wohnungsreinigung
abstauben, kehren, saugen und wischen - Schränke/Kommoden reinigen & pflegen
auswischen, aufräumen und aussortieren - Fensterreinigung
- Geschirrreinigung
- Kühlschrank reinigen & aussortieren
Abtauen, auswischen und aussortieren verfallener Lebensmittel
Textilpflege/-reinigung
- Gardinen & Wäsche waschen
Auf- & abhängen beim Kunden - Betten reinigen & beziehen
Neu beziehen und Bettwäsche waschen - Wäscheservice
In Zusammenarbeit mit einer Wäscherei holen & liefern wir Ihre Wäsche
Weitere Leistungen
- Einkäufe erledigen
- Blumenpflege & Pflanzen versorgen
- Haustiere versorgen
- Müll entsorgen
- Aufräumarbeiten
- uvm.
Zusätzliche Entlastungsleistungen nach § 45b SGB XI
Bei einem anerkannten Pflegegrad können hauswirtschaftliche Leistungen über die Pflegekasse im Rahmen der sogenannten Entlastungsleistungen abgerechnet werden. Gemäß § 45b SGB XI steht Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 1 bis 5 ein monatlicher Entlastungsbetrag von bis zu 131 € zur Verfügung. Dieser Betrag kann für verschiedene unterstützende Dienstleistungen genutzt werden, wie z. B. Haushaltshilfe, Einkaufsunterstützung oder Begleitdienste, sofern die Anbieter wie wir von der Pflegekasse zugelassen sind.
Zusätzlich können Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5 weitere Leistungen wie Pflegegeld oder Pflegesachleistungen in Anspruch nehmen, die je nach Pflegegrad unterschiedlich hoch ausfallen. Der Entlastungsbetrag bleibt jedoch unabhängig vom Pflegegrad konstant bei 131 € pro Monat (Stand 2025). Nicht verbrauchte Beträge können in den Folgemonaten übertragen und bis zum Ende des jeweiligen Kalenderjahres genutzt werden.
Wichtig: Die Leistungen müssen direkt mit der Pflegekasse abgerechnet werden. Für weitere Informationen oder eine individuelle Beratung empfiehlt sich die Kontaktaufnahme mit der zuständigen Pflegekasse oder einem Pflegestützpunkt.
Unsere Entlastungsleistungen
- Reinigung der Wohnung
- Botengänge
- Einkäufe
- Fensterreinigung
- uvm.
Unsere Regionen
Verfügbar
- Connewitz 04277
- Dölitz-Dösen 04279
- Lößnig 04279
- Marienbrunn 04277
- Markkleeberg 04416
- Probstheida 04289
- Stötteritz 04299
- Südvorstadt 04275
Auf Anfrage
- Holzhausen 04288
- Liebertwolkwitz 04288
- Meusdorf 04289
- Probstheida 04289
- Reudnitz-Thonberg 04317
Abrechnung der Entlastungsleistungen beim Pflegegrad
Wichtig ist, dass diese Beträge nicht ausgezahlt werden, sondern nach Vorlage der Rechnungen von der Pflegekasse vergütet werden oder direkt von uns der Firma Tauer mit einer Abtretungserklärung mit der Pflegekasse abgerechnet werden. Bisher nicht genutzte Gelder werden bei der Pflegekasse aufsummiert und können bis zum 30. Juni des Folgejahres oder Ende des Jahres abgerufen werden. Nach diesem Zeitpunkt verfallen nicht genutzte Beträge.